Unfall im Ehrenamt?

Wer im ehrenamtlichen Dienst, z.B. bei einer Fahrt zu einer Sitzung oder während einer Veranstaltung, einen Unfall hat, ist versichert. So kann z.B. die Höherstufung in der Kaskoversicherung vermieden werden. Jeder Fall ist besonders, darum wenden Sie sich mit Fragen bitte an das Kirchenkreisamt.

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