Bezuschussung von Prädikantenfortbildungen

Liebe Prädikantinnen und Prädikanten,

der Verwaltungsausschuss des Kirchenkreises hat beschlossen, Ihnen als Prädikantinnen und Prädikanten grundsätzlich die Kosten für Fortbildungen der Lektoren- und Prädikantenarbeit der Landeskirche zu erstatten und das Verfahren zu ordnen. Bisher kam es häufig vor, dass Anträge erst nach der Fortbildung gestellt und die Erstattungsanforderung für das Kirchenkreisamt nicht einfach zu durchschauen war. Daher finden Sie hier zwei PDF-Formulare, mit denen Sie die Fortbildung so einfach wie möglich beantragen und abrechnen können. Sie brauchen diese PDF-Formulare nicht zu unterschreiben. Sie können sie einfach ausfüllen und an uns senden – am besten per E-Mail oder Fax.

Fortbildungen müssen vorher beantragt werden. Nachträglich gestellte Anträge werden wir in Zukunft nicht mehr berücksichtigen. Wenn Sie also das Fortbildungsangebot bekommen und sich für die Teilnahme entscheiden, stellen Sie am besten gleich einen Antrag. Und nach der Fortbildung schicken Sie einfach umgehend die Abrechnung. Dann haben wir es alle am einfachsten.

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